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Verantwortlich für Arbeitsschutz?

Kostenfreie Checkliste Arbeitsschutz

Arbeitsschutz umfasst mehr als die Verhinderung von Unfällen, Verletzungen und berufsbedingten Erkrankungen. Er spielt eine entscheidende Rolle für die Produktivität von Unternehmen, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Mitarbeitenden und unterliegt zudem gesetzlichen Vorschriften. Die Checkliste Arbeitsschutz fasst die essenziellen Elemente des Arbeitsschutzes zusammen und bietet Ihnen eine klare Orientierung über Ihren aktuellen Stand.

Checkliste kostenfrei downloaden:

Nutzen Sie die kostenfreie Checkliste, um zu sehen, in welchen Bereichen Sie bereits gut aufgestellt sind und wo noch Verbesserungsbedarf besteht. Jetzt herunterladen und direkt durchstarten.

Fragen der Checkliste

Die Checkliste Arbeitsschutz ist für Unternehmen aller Größen und Branchen relevant und durchleuchtet die vier großen Elemente des Arbeitsschutzes.

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Ist eine Risikobewertung für sämtliche Arbeitsbereiche und Tätigkeiten enthalten?
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Wissen alle Führungskräfte über ihre Verantwortlichkeiten im Bereich Arbeitsschutz Bescheid?

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Ist die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung organisiert?

Die vier wichtigsten Bausteine der Arbeitsschutzorganisation

Das Arbeitsschutzgesetz legt die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten für sämtliche Tätigkeitsbereiche des Arbeitgebers fest, definiert die Pflichten und Rechte der Beschäftigten und regelt die Überwachung des Arbeitsschutzes gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes. Diese vier Bereiche bilden die Säulen des Arbeitsschutzes. Damit Sie sich mit der Checkliste noch besser orientieren können, haben wir alle Fragen bereits danach geclustert:

1. Organisation

Das Arbeitsschutzgesetz und die Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" der Berufsgenossenschaften legen dem Unternehmer eine Reihe von Pflichten im Bereich Arbeitsschutz auf. Dazu zählen:
  • Organisationsverantwortung, also Maßnahmen und Regelungen zur Organisation,
  • Auswahlverantwortung, d.h. korrekte Auswahl der Mitarbeitenden und
  • die Aufsichtsverantwortung unter Einsatz angemessener Kontrollmaßnahmen. 

Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich beauftragen, ihm zugewiesene Aufgaben gemäß diesem Gesetz eigenverantwortlich wahrzunehmen. Zusätzlich ist die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung eine weitere Verpflichtung. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, den Unternehmer bzw. die Unternehmerin bei der Umsetzung und Durchführung des Arbeitsschutzes zu beraten und zu unterstützen.

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im Arbeitsschutz. Das Arbeitsschutzgesetz und weitere Rechtsvorschriften verpflichten Unternehmen, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen für die Beschäftigten zu ermitteln, zu beurteilen und erforder­liche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Seit 2013 ist im Arbeitsschutzgesetz festgelegt, dass in der Gefährdungsbeurteilung auch psychische Belastungen zu berücksichtigen sind. 

Tipp: Informieren Sie sich einfach via Online-Seminar (60 Minuten) zu rechtlichen Hintergründen, Anlässen, Ermittlung, Bewertung von Gefahren, Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle von Maßnahmen. >> Inhalte ansehen

Arbeits- und Gesundheitsschutz hängt nicht allein von der Technik, sondern auch entscheidend vom Verhalten der Mitarbeitenden ab. Damit Mitarbeitende Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen erkennen und entsprechend den vorgesehenen Maßnahmen auch handeln können, müssen sie auf ihre individuelle Arbeits- und Tätigkeitssituation zugeschnittene Informationen, Erläuterungen und Anweisungen bekommen. Die Unterweisung ist ein wichtiges Instrument, um Mitarbeitenden zu ermöglichen, sich sicherheits- und gesundheitsgerecht zu verhalten.

Brandschutzhelfende: Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefahr dar. Deswegen muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfende zu benennen.

Tipp: Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfenden ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von mindestens 5 % der Beschäftigten dürfte in der Regel ausreichend sein.

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"Arbeitsschutz widmet sich kontinuierlich neuen Themen, darunter psychische Belastungen, demografische Aspekte und die Sicherheit von Mitarbeitenden, die flexibel und unabhängig von Zeit und Ort arbeiten."

Markus Hey
Kompetenzfeldleiter Arbeitssicherheit, ias-Gruppe